Ihr Scheidungsanwalt in Wien

Dr. Riess Rechtsanwälte - Ihr Scheidungsanwalt in Wien

Als Scheidungsanwalt in Wien haben wir den Begriff Erwachsenen-Scheidung bei Riess Rechtsanwälte für eine besondere Art des einvernehmlichen und auch strittigen Scheidungsverfahrens geprägt. Dabei ist es uns – und Ihnen – wichtig, dem Partner auch in der Phase der Scheidung wertschätzend zu begegnen. Die Durchsetzung Ihrer Rechte stellt für uns von Riess Rechtsanwälte immer eine sachliche und professionelle Auseinandersetzung mit Fakten und Zahlen dar.

Im Scheidungsverfahren – strittig oder einvernehmlich – werden die rechtlichen Aspekte nach der Beendigung der Ehe geregelt und so wird die Basis für ein gutes menschliches Miteinander für die Zeit nach der Ehe geschaffen. Ein wichtiger Aspekt für uns ist dabei die Diskretion. Wir halten nichts von Scheidungsverfahren, die durch die Presse gehen.

Informationen zum Scheidungsverfahren

Wie und wann kann eine Ehe geschieden werden?

Eine Ehe definiert sich als Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft. Liegen diese Elemente nicht mehr vor und ist eine Wiederherstellung ausgeschlossen, kann die Scheidung begehrt werden. Diese wird einvernehmlich oder bei Gericht im strittigen Verfahren durchgeführt.

Was ist der Unterschied zwischen strittiger und einvernehmlicher Scheidung?

Ist die Ehe seit mehr als sechs Monaten unheilbar zerrüttet und sind sich beide Teile einig, dass eine Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft ausgeschlossen ist, kann beim zuständigen Bezirksgericht eine einvernehmliche Scheidung beantragt werden. Diesem Antrag muss eine Vereinbarung angeschlossen sein, welche folgende Punkte beinhaltet:

Ehegattenunterhalt (auf den auch wechselseitig verzichtet werden kann), Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der Ersparnisse und der Kredite, der Ehewohnung und des Hausrats sowie die Tragung von Kosten und Gebühren der einvernehmlichen Scheidung (ca. 600 Euro) zuzüglich der Kosten eines Rechtanwaltes (sofern ein solcher beauftragt wurde).

Bei gemeinsamen Kindern zusätzlich:

  • Obsorge der Kinder (üblich ist die gemeinsame Obsorge)
  • Überwiegender Aufenthalt der Kinder
  • Kontakt- bzw. Besuchsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Nachweis einer familienrechtlichen Beratung über die scheidungsrechtlichen Folgen der Kinder

Kommt es zu keiner einvernehmlichen Scheidung, bleibt nur mehr der Weg der strittigen Scheidung. Hier entscheidet das Gericht, wer an der Zerrüttung der Ehe das Verschulden trägt.

Wann ist ein Verschulden relevant?

Kommt es zu einer strittigen Scheidung, ist der Ausspruch des Verschuldens für die Bestimmung des Ehegattenunterhalts und des Wahlrechts relevant. Es geht darum, wer das eheliche Gebrauchsvermögen und Ersparnisse behält, bzw. wer eine Ausgleichszahlung zu leisten hat. Mehr finden Sie unter Aufteilungsverfahren.

Was sind Scheidungsgründe?

Scheidungsgründe sind zum Beispiel mangelnde Treue, Beschimpfungen, Beleidigungen, Gattenmisshandlung, Trunksucht, grundlose Eifersucht, Vernachlässigung des Haushalts, Aufgabe der Hausgemeinschaft oder auch Lieblosigkeit. Scheidungsgründe verjähren grundsätzlich nach sechs Monaten und können auch verziehen werden.

Mehr unter: Scheidung – oesterreich.gv.at

Dr. Riess Rechtsanwälte

Wir begleiten Sie gerne dabei, Ihre Rechte im Scheidungsverfahren durchzusetzen.

Dr. Eva Riess
Dr. Leopold Riess
RA Mag. Leopold Riess, BSc, MBA

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RA Mag. Birgit Linder
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