Die Presse: Grenzstreitigkeiten

Dr. Riess Rechtsanwälte - Die Presse Grenzstreitigkeiten

Wer glaubt, dass mit der Eintragung seines Grundstücks im Grundbuch alle rechtlichen Fragen geklärt sind, das Grundstück sozusagen abgesichert ist und er sich beruhigt zurücklehnen kann, der irrt. Denn im Grundbuch werden zwar Grundstücksnummer, Eigentümer und Belastungen rechtlich verbindlich eingetragen, aber nicht der genaue Grenzverlauf.

In Österreich sind nur rund 17 Prozent aller Grundstücke im Grenzkataster erfasst, das heißt, bei 83 Prozent der Grundstücke ist der Grenzverlauf nicht rechtlich verbindlich gesichert. „Das lässt sich durch einen einfachen Blick ins Grundbuch prüfen. Ist das Grundstück im Grenzkataster erfasst, ist es mit einem G gekennzeichnet“, erklärt Jakob Cerbe, Geschäftsführer von McMakler Österreich, einem international tätigen Maklerbüro.

Nachbarschaftskonflikte

Im Hintergrund einer Verweigerung zur Feststellung des Grenzverlaufs steht oft der Wunsch nach Verhinderung eines Bauvorhabens auf dem Nachbargrundstück, wie Anwältin Dr. Eva Riess erzählt: „Da hatten wir schon einige Fälle, weil das natürlich ein guter Aufhänger ist, um ein Bauvorhaben zu verzögern. Wobei es meiner Erfahrung nach meist darum geht, dass die Leute einfach Geld haben wollen für ihre Zustimmung – und es letztlich meistens auch bekommen, weil die Verzögerung eines größeren Bauvorhabens schlicht noch teurer kommen würde. Und das wissen die Leute natürlich.“

Quelle / Mehr unter: Die Presse – Grundstücksgrenzen

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