Scheidung in Zeiten von Corona

Dr. Riess Rechtsanwälte - Scheidung in Zeiten von Corona

Die komplette Isolierung der einzelnen Familien ist die einzige Möglichkeit zur Vermeidung der rasanten Ausbreitung des Corona-Virus. Das ganze Land wird heruntergefahren, eine Wirtschaftskrise droht, wie wir sie noch nicht hatten. Die Arbeitslosenrate ist mittlerweile in eine Höhe gestiegen, wie wir es letztmalig nach dem zweiten Weltkrieg erlebten. Existenzen werden vernichtet werden, Insolvenzen sind unausweichlich und trotzdem macht und trägt die breite Mehrheit alles mit, um eine weitere Explosion von Ansteckungen, Erkrankungen und Todesfällen zu vermeiden.

Die Sorge, dass einer der Familienangehörigen infiziert werden könnte, die Sorge, dass einer der Familienangehörigen den Arbeitsplatz verlieren könnte, die Sorge, wirtschaftliche Einbußen hinnehmen zu müssen, führt zwangsläufig zu einer angespannten Situation in den betroffenen Familien. Mit den Sorgen steigen natürlich auch die Aggressionen und die häufige Gewalt. Gewaltschutzorganisationen erleben einen Anstieg der Anrufe und mehr als 60 %.

Österreich wird bereits seit einigen Wochen so richtig auf die Probe gestellt

Dass neben dem Homeoffice auch noch schulpflichtige Kinder zu betreuen sind, macht die Angelegenheit nicht einfacher. Verschiedene Lebenseinstellungen, verschiedene Charaktere, verschiedene Erziehungsstile werden nunmehr deutlich sichtbar. Die Ehepartner beschäftigen sich auch zunehmend mit dem „ich“ des Partners und stellen plötzlich fest, dass die Vorstellungen weit weg von der Wirklichkeit sind. Die geistig seelische Verbindung beginnt langsam zu bröckeln oder entzweit sich komplett. Einige der Ehepaare werden nach Inanspruchnahme einer Paartherapie ihre Ehe retten können. Bei anderen wird die Wiederherstellung der dem Wesen einer Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr möglich sein.

Gerade in Zeiten der besonderen psychischen Belastung ist es angeraten, sich bei der Lösung seiner Probleme erfahrener Dritter zu bedienen, welche nicht in Emotionen verfangen sind und das Problem auf der Sachebene lösen können. Bevor Sie daher noch erstmalig mit Ihrem Partner über Ihren Scheidungswunsch reden, ist es sinnvoll, zumindest eine Erstberatungsstunde bei einem erfahrenen Scheidungsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Für den Fall, dass Sie die Kanzlei nicht persönlich aufsuchen wollen, obwohl für Mundschutz und entsprechende Abstände gesorgt sein würde, stehen wir natürlich gerne für Ihre Anfragen per E-Mail oder telefonisch zu Verfügung.

Mehr unter: Scheidung – oesterreich.gv.at

Dr. Riess Rechtsanwälte

Wir begleiten Sie gerne dabei, Ihre Rechte im Scheidungsverfahren durchzusetzen.

Dr. Eva Riess
Dr. Leopold Riess
RA Mag. Leopold Riess, BSc, MBA

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