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Strafrecht

Im Jahr 2009 wurden in Österreich 591.597 Straftaten angezeigt. 235.760 aller angezeigten Fälle wurden geklärt. Eine Vielzahl davon betreffen Fahrlässigkeitsdelikte, welche auch durch an sich gesetzestreue Bürger begangen werden und zwar auch deshalb, weil sie teilweise in Unkenntnis von Gesetzen waren.

: Rechtzeitiges Wissen kann Sie vor Strafe schützen.

Wir klären Sie daher bereits vor Einlassung auf eine Tätigkeit über allfällige strafrechtliche Risiken auf, bereiten Diversionen vor bzw. arbeiten solche aus, vertreten Sie im Vorverfahren und im Hauptverfahren sowohl im Bereich des Jugendstrafrechtes, der Wirtschaftskriminalität, des Finanz- und Umweltstrafrechtes als auch des Suchtmittelgesetzes.

Ansprechpartner: Dr. L. Riess