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Ärztehaftpflicht / Patientenrecht
Die genaue Anzahl ärztlicher Kunstfehler ist nicht bekannt. Schätzungen gehen von einigen tausend Fällen pro Jahr aus. Fallweise werden jedoch Kunstfehler lediglich behauptet, ohne dass solche vorliegen.
: Rechtzeitig für Ihr Recht in Fragen der Gesundheit.
Wir vertreten sowohl Patienten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche gegen den Arzt, als auch Ärzte bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche eines Patienten.
Insbesondere helfen wir Ihnen als Patienten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Ersatz von Heilungs- und Pflegekosten, vermehrten Bedürfnissen, Schmerzensgeld, Besuchskosten, Verunstaltungsentschädigungen und Verdienstentgang.
Als Arzt erhalten Sie Unterstützung bei der Abwehr behaupteter Ansprüche sowie kompetente Beratung hinsichtlich der Führung des Aufklärungsgespräches, der Dokumentationspflicht und der Herausgabepflicht der Krankengeschichte.
Ansprechpartner: Dr. L. Riess